Freistellungsauftrag prüfen

Ab 2023 gelten höhere Freibeträge

Banknote insert to smile white piggy bank on wooden table with copy space , Money saving for investment and financial planing concept.

Gute Nachrichten für Sparer und Kapitalanlegerinnen: Ab 2023 gilt ein höherer Sparer-Pauschbetrag. Damit bleiben von den Einkünften aus Kapitalvermögen künftig 1.000 Euro pro veranlagter Person steuerfrei. Was bedeutet das für Sie als HBH-Mitglied?

Als Mitglied der HBH haben Sie Genossenschaftsanteile gezeichnet. Einmal jährlich, sofern die Vertreterversammlung dies beschließt, erhalten Sie auf Ihr eingezahltes Geschäftsguthaben eine Dividende. Damit wir Ihnen die Dividende in voller Höhe und ohne Abzug der Kapitalertragssteuer auszahlen können, haben Sie der HBH einen Freistellungsauftrag mit dem passenden Freibetrag erteilt.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Zum 1. Januar 2023 wurde der sogenannte Sparer-Pauschbetrag erhöht. Der Sparer-Pauschbetrag befreit Sie von der Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte bis zu einer vom Gesetzgeber festgesetzten Grenze. Ab diesem Jahr sind Kapitaleinnahmen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro bei Singles (vorher 801 Euro) sowie 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften (vorher 1.602 Euro) von der Besteuerung ausgenommen.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen.

Freistellungsaufträge wurden angepasst

Der Gesetzgeber hat sich für eine einfache Umsetzung der neuen Freibetragsgrenzen entschieden. Für bereits erteilte Freistellungsaufträge wurde der darin angegebene Betrag automatisch erhöht: um 24,844 Prozent. Das entspricht genau der prozentualen Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags.

Wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag aufgeteilt und der HBH und Ihren Geldinstituten jeweils Freistellungsaufträge erteilt haben, könnte eine Prüfung sinnvoll sein. Unter Umständen sind die Umverteilung des Sparer-Pauschbetrages und die Erteilung neuer Freistellungsaufträge für Sie vorteilhaft. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie bei der Aufteilung den Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen.

Neuer Freistellungsauftrag bei der HBH

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die HBH. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Tillack, Tel. 040 29909-113 oder tillack@hanseatische.de. Frau Tillak schlägt Ihnen einen für Sie passenden Betrag vor und sendet Ihnen ein vorausgefülltes Formular zur Unterzeichnung zu.