Die Sonne als kostenlose Energiequelle:

Fotovoltaik auf Dach und Balkon

Wo es Energie umsonst gibt, muss man zugreifen! Auf einigen Dächern bei der HBH wird bereits Strom aus Sonnenenergie gewonnen. Fotovoltaik ist nicht nur ein Trend für die Versorgung großer Wohnanlagen. Sie wird jetzt auch als „Balkonkraftwerk“ für einzelne Haushalte vom Handel beworben. Doch was im Großen gilt, muss auch im Kleinen beachtet werden: Die Voraussetzungen müssen stimmen.

Fotovoltaikanlagen sind bei der HBH schon seit vielen Jahren im Einsatz, sowohl auf den Dächern von Bestandsgebäuden als auch bei der Planung unserer Neubauten. Unsere Genossenschaft tritt dabei nicht selbst als Stromerzeugerin auf, sondern stellt die Dachflächen Anlagenbetreibern zur Verfügung. Die Investition lohnt sich für die Betreiber jedoch nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Beispielsweise muss die Dachfläche großflächig eine intensive Sonneneinstrahlung zulassen. Verschattungen durch Bäume sind dabei ebenso hinderlich wie aufragende Bauteile. Außerdem muss der produzierte „Mieterstrom“ direkt im Gebäude, d. h. hinter einem Hausanschluss verbraucht werden. Denn nur dann entfällt das Netzentgelt für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Also sollten über einen Hausanschluss möglichst viele Wohnungen versorgt werden.

Bei Neubauvorhaben können diese Voraussetzungen schon bei der Planung berücksichtigt werden. Für unsere Bestandsgebäude ist es schwieriger, geeignete Dachflächen zu lokalisieren. Wir sind mit potenziellen Betreibern im Gespräch, auch um Geschäftsmodelle zu entwickeln, bei denen unsere Mitglieder von vergünstigten Mieterstrom-Tarifen profitieren.

Strom aus „Balkonkraftwerken“

„Einfach die Sonne anzapfen und teuren Strom vom Versorger sparen.“ So oder ähnlich lautet die Werbung für Solarpaneele, die an das Balkongeländer montiert werden und über einen Stecker den Strom ins Haushaltsnetz einspeisen. Prinzipiell unterstützen wir das Engagement unserer Mitglieder, Solarstrom für den Eigenbedarf zu gewinnen. Bevor Sie jedoch Ihr „Balkonkraftwerk“ in Betrieb nehmen dürfen, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt sein.

Sicherheit geht vor

Als Gebäudeeigentümerin ist unsere Genossenschaft gesetzlich verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Gebäudes und der Installation zu gewährleisten. Daher muss Ihr „Balkonkraftwerk“ von einem Elektro-Fachbetrieb eingerichtet werden, der Ihnen die fachgerechte Installation schriftlich bestätigt. Außerdem müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Falls es sich beim Stromzähler um einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre handelt, muss er durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden.
  • Die Einspeisung des Stroms ist nicht über einen haushaltsüblichen Schuko-Stecker zulässig, sondern nur durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker, DIN VDE V 0628-1).
  • Das „Balkonkraftwerk“ muss beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
  • Solarpaneele dürfen nicht außen an Balkonbrüstungen oder an der Fassade montiert werden. Bei der Anbringung ist auf eine sichere Befestigung zu achten, die auch bei starkem Wind einen sicheren Halt bietet.
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Sollten durch die Installation Schäden am Gebäude entstehen, tragen Sie die Kosten der Reparatur.

Die Bürokratiehürden nehmen 

Die Installation und der Betrieb einer Fotovoltaikanlage sind also nicht so einfach, wie die Werbung es glauben machen möchte. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie bei diesen Bürokratiehürden die Energiewende gelingen soll? Lassen Sie uns gern bei einem Ortstermin die individuellen Möglichkeiten besprechen. Ihr Ansprechpartner bei der HBH ist Martin Herre, Tel. 040 29909-148 oder herre@hanseatische.de

Lohnt sich ein „Balkonkraftwerk“?

Mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie ermitteln, wie viel Strom und Geld Sie einsparen können. Den Rechner und viele weitere Informationen finden Sie unter solar.htw-berlin.de