Endlich wieder Zeit für Balkonien
Was Sie über das Bepflanzen von Balkon und Terrasse wissen sollten
Wärmere Temperaturen, hellere Tage und Lust auf den Frühling: Die ersten Sonnenstrahlen locken uns hinaus auf Balkon und Terrasse. Pflanzen-Fans stehen in den Startlöchern, um ihre kleine grüne Oase herzurichten. Doch welche Regeln sollten dabei beachtet werden? Was darf gepflanzt werden und was nicht? Und wie steht es um Bäume, Kletterpflanzen oder Balkonkästen? Wir geben Ihnen Tipps und Ratschläge.
Der Frühling steht vor der Tür und damit die Balkon-Saison. Für ein gemütliches und frühlingsfrisches Ambiente darf es auf Balkonien wieder grünen und blühen. Erlaubt ist, was gefällt. Jedoch nur dann, wenn der Gesamteindruck der Wohnanlage und die Nachbarn davon nicht beeinträchtigt werden. Im Zweifel oder bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Team der HBH!
Balkonkästen sollten immer so befestigt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn verletzen. Selbst einem Unwetter müssen sie standhalten und dürfen nicht zu einer Gefahr für andere werden. Ob die Balkonkästen innen oder außen angebracht werden, spielt hierfür keine Rolle – Hauptsache sicher.
Dachterrassen werden im Frühling zum zweiten Wohnzimmer. Doch auch hier geht Sicherheit vor: Blumentöpfe und Blumenkästen dürfen keinesfalls auf die gemauerte Brüstung gestellt werden!
Worauf sollte bei der Bepflanzung an Terrassen und in Mietergärten geachtet werden? Auch wenn Bäume, Hecken und Sträucher zunächst meist klein sind, wenn sie gepflanzt werden: Im Laufe der Zeit wachsen die Gehölze und ihre Wurzeln breiten sich aus. Dadurch können Terrassenplatten angehoben oder Nachbarterrassen verschattet werden. Dies ist nicht erlaubt – ebenso wie das Verlegen neuer Bodenplatten, um die Terrasse zu vergrößern.
Auf Efeu sollten Sie unbedingt verzichten. Die Kletterpflanze bildet Haftwurzeln, die sich im Mauerwerk verankern und Schäden verursachen können. Später lassen sich die Wurzeln nur schwer entfernen und können Wände verschandeln und beschädigen.
Generell gilt: Alle Bepflanzungen, die die HBH genehmigt hat, müssen beim Auszug problemlos wieder entfernt werden können.